Mitgliedschaft - Beitrittsgesuch

Info: Anfrage wird an Verwaltung Mitglieder + Lizenzen verschickt

Die Korrespondenz erfolgt elektronisch und über eine gültige E-Mail-Adresse.

Einschränkungen für Angehörige bestimmter Staaten

Schiessen mit Feuerwaffen sind für Angehörige folgender Staaten verboten - siehe Artikel 12 WV
  • Serbien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Kosovo
  • Nordmazedonien
  • Türkei
  • Sri Lanka
  • Algerien
  • Albanien

Angehörige dieser Staaten müssen als Interessenten vorgängig bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Ausnahmebewilligung (AB nach Artikel 7 Absatz 2 WG) einholen und für das Beitrittgsgesuch entsprechend vorweisen und nachreichen können.

Ich möchte auch Luftpistole schiessen
Ich möchte auch IPSC schiessen

Letzte Änderung: 06.09.2025, SR